Untreue und veruntreuende Unterschlagung bei der Volksbank Gronau-Ahaus eG

Nach der Strafanzeige der Volksbank Gronau-Ahaus eG bei der Staatsanwaltschaft Münster gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Filiale in Heek-Nienborg wird gegen den betreffenden Mitarbeiter wegen des Verdachts der Untreue und der veruntreuenden Unterschlagung im Zusammenhang mit Kundengeldern ermittelt. Dabei soll Kunden der Volksbank Gronau-Ahaus eG ein Schaden von ca. 240.000,00 EUR entstanden sein.

Ins Rollen geriet der aktuelle Fall, der auch ein Schlaglicht auf die bankeninterne Organisation, das Sicherheitsmanagement der Bank und den Datenschutz wirft, als einer unserer Mandanten Unregelmäßigkeiten auf einem, ihm bis dato unbekannten, Girokonto entdeckte und die Bank informierte. Seit vielen Jahren wurde unser Mandant von dem betreffenden Mitarbeiter der Volksbank Gronau-Ahaus eG in Heek-Nienborg betreut und beraten.

Wie sich im Rahmen der Strafanzeige der Volksbank Gronau-Ahaus eG herausgestellt hat, hat der benannte Mitarbeiter der Bank dabei ohne Wissen unseres Mandanten ein Konto eingerichtet und dieses mit einem Dispolimit bis zu einem Betrag in Höhe von 30.000,00 EUR ausgeschöpft. Um hinterher zu verschleiern, dass der Dispokredit in Anspruch genommen wurde, hat der benannte Mitarbeiter selbst die Zinsen auf einem Unterkonto zuerst in bar in Nienborg und anschließend per Karte an einem Recycler eingezahlt.

Weiterhin war der Kunde der Auffassung, einen größeren Geldbetrag bei der Bank bei einem sogenannten „Wachstumssparen“ angelegt zu haben. Unserem Mandanten wurden hierfür offenbar gefälschte Kontoauszüge und Wachstumssparunterlagen ausgehändigt. In Wirklichkeit hat der betreffende Mitarbeiter das Wachstumssparen-Konto offenbar taggleich angelegt und sodann aufgelöst. Zusätzlich wurden die Fälligkeit des Wachstumssparen, die Kontoauszüge und die Zinsstaffel gefälscht. Die Kundengelder zahlte der betreffende Mitarbeiter offenbar in Bar auf sein eigenes Konto ein.

Wie sich aus der Strafanzeige der Bank ergibt, hat der betroffene Mitarbeiter der Bank offenbar ohne Einbindung der sonst üblichen Bankensoftware ausschließlich unter Einsatz einer Schreibmaschine die Vorgänge abgewickelt.

Die benannten Fälschungen haben dazu geführt, dass unser Mandant in dem Glauben gelassen wurde über ein mehrjähriges Wachstumssparkonto zu verfügen, welches ihm über die Jahre ein steigendes Zinsversprechen suggerierte.

Soweit ersichtlich wäre ohne unseren Mandanten das von dem Mitarbeiter angelegte System möglicherweise noch jahrelang aufrechterhalten werden können.

In dem Fall zeigt sich, dass offenbar Mitarbeiter der Bank im Namen des Kunden, jedoch ohne deren Wissen, weitere Konten bei der Volksbank Gronau-Ahaus eG eröffnen konnten und das Geld dorthin auch überwiesen werden konnte. Offenbar hatte der Mitarbeiter der Bank nicht nur Zugriff auf alle Kundendaten, sondern auch weitergehende Zugriffs- und Gestaltungsrechte.

Nichts ersichtlich ist derzeit, weshalb dieses System solange unerkannt bleiben konnte, insbesondere vor dem Hintergrund der vorgenommenen Kontenmanipulation. Dass unserem Mandanten eine Girokarte zu einem von ihm nicht angelegten Konto ausgehändigt wurde, welche offenbar ohne Nutzungsmöglichkeit war, erschließt sich nicht und gibt Einblick in die kriminelle Energie, die der Mitarbeiter offenbar aufgebracht hat, um die Vorgänge abzuwickeln.

Darüber hinaus war es dem Mitarbeiter offenbar möglich selbst einfache Sparbücher zu manipulieren. So liegen uns Unterlagen vor, dass ursprünglich bestehende Guthaben durch manuelle Eintragungen verändert wurde, um tatsächliche Entnahmen zu verschleiern. Ob und in welchem Maße die Volksbank Gronau-Ahaus eG selbst ein Verschulden trifft und das Verhalten des Bankberaters zurechenbar ist, obliegt nunmehr einer juristischen Bewertung.

Die Chancen stehen jedoch gut, dass weitere geschädigte Personen ihre Ansprüche gegenüber der Bank geltend machen können, denn die Umstände des vorliegenden Falls deuten jetzt schon auf eine Zurechenbarkeit hin.

Vor einer abschließenden Beurteilung müssen jedoch zunächst noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster abgewartet werden.

Aufgrund des persönlichen Eigengeständnisses des ehemaligen Mitarbeiters und den dargestellten Umständen sollten betroffene Personen jedoch schon jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Dieser kann durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft weitere Informationen für die Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall erlangen und in der Folge die Durchsetzung der eventuell bestehenden Ansprüche übernehmen.

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