Versicherungsrecht

Versicherungen sollen vor Risiken schützen und im Schadensfall Kosten übernehmen. Allerdings handelt es sich bei Versicherungen um gewinnorientierte Unternehmen, und so springt nicht jede Versicherung dann ein, wenn der Kunde sich dies vorstellt. Die Rechtsschutzversicherung etwa teilt häufig mit, dass bestimmte Streitigkeiten nicht versichert seien. Die private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Zahlung. Die Auszahlung einer gekündigten Lebensversicherung fällt wegen eines berechneten Rückkaufswerts deutlich geringer aus als erwartet. Solche und ähnliche Fälle bereiten Versicherten immer wieder Probleme.

Wir übernehmen die Rechtsvertretung und Beratung in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten u. a.:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherung/Rentenversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung

Oft sind die umfangreichen Versicherungsverträge oder die häufig wechselnden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Verbraucher nur schlecht oder gar nicht zu verstehen, so dass die Versicherten bereits keinen Überblick über den Umfang der Versicherung und insbesondere die vertraglichen Ausschlussgründe haben. Bei Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen erhalten die Versicherten oft standardisierte Antwort- und Ablehnungsschreiben, die ohne rechtliche Kenntnisse nur schwer zu durchdringen sind, vor allem da es nicht nur auf den Inhalt der komplexen Vertragswerke ankommt, sondern auch auf gesetzliche Regelungen und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zu einzelnen Vertragsklauseln.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen

Ein aktuelles Thema ist das Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen: Vor dem Jahr 2008 wurden Versicherungsnehmer häufig nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom Mai 2014 die Kunden in dieser Sache gestärkt. Demnach können Versicherungsnehmer ihren Renten- und Lebensversicherungen noch nach Jahren widersprechen, wenn sie bei Vertragsabschluss – betroffen sind Kapitallebensversicherungen nach dem sog. Policenmodell, aus der Zeit von 1994 bis 2007 – nicht umfassend über ihre Rechte informiert wurden.

Wenn Sie Hilfe im Bereich des Versicherungsrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete brauchen, fragen Sie uns!

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