EuGH-Urteil: Millionen von Darlehensverträgen rechtswidrig

Haben auch Sie einen Darlehensvertrag, beispielsweise zur Finanzierung eines Fahrzeuges, abgeschlossen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag, den 09.09.2021, die Anforderungen an Angaben bei Darlehensverträgen zu Gunsten der Verbraucher konkretisiert.

EuGH-Urteil: Millionen von Darlehensverträgen rechtswidrig

Das Urteil bildet dabei einen Gegenpol zu der in jüngster Zeit eher bankenfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und stärkt ausdrücklich den Schutz von Verbrauchern als Darlehensnehmern.

Unter anderem entschied der EuGH, dass die Verzugszinsen in Prozent korrekt angegeben werden und die Berechnungsmethode für eine Vorfälligkeitsentschädigung in einer für einen Durchschnittsverbraucher „leicht nachvollziehbaren Weise“ erfolgen müsse.

Viele Verbraucherdarlehensverträge dürften diesen Anforderungen nicht genügen, ausgenommen allein sind Immobiliardarlehensverträge!

Autokredit-Verträge von VW, Skoda- und BMW-Banken millionenfach betroffen

Konkret urteilte der EuGH (Rs. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) über die Angaben der Volkswagen, Skoda– und BMW-Bank in von ihnen verwendeten Verbraucherdarlehensverträgen.

EuGH-Urteil: Millionen von Darlehensverträgen rechtswidrig

Angesichts dessen, dass Autofinanzierungen der Sache nach grundsätzlich gleich ausgestalten sind, kann davon ausgegangen werden, dass neben den im Urteil konkret angesprochenen Verträgen eine Vielzahl weiterer Verträge der genannten Herstellerbanken betroffen sind. Auch die Betroffenheit von Verträgen anderer Herstellerbanken ist wahrscheinlich.

Die im Rahmen der Entscheidung durch den EuGH näher ausgelegte Richtline der Europäischen Union wurde durch Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht mit Wirkung zum 11.06.2010 in deutsches Recht umgesetzt.

Von der Widerrufsmöglichkeit betroffen sein, können daher Verträge, die seit dem 11.06.2010 geschlossen wurden, also auch über zehn Jahre alte Verträge!

Sind auch Sie von der Entscheidung des EuGH betroffen? – Nehmen Sie Ihre Widerrufsrechts in Gebrauch!

Bei der Ausübung des Widerrufsrechts entfallen die Entgelte und Verzugszinsen, sodass insgesamt eine geringere Restschuld erreicht werden kann.

EuGH-Urteil: Millionen von Darlehensverträgen rechtswidrig

Insbesondere Kunden, die einen neuen Darlehensvertrag abschließen wollen, können mitunter anschließend von dem aktuellen niedrigen Zinsniveau profitieren. Verbraucher, deren Darlehensverträge von dem Urteil betroffen sein könnten, sollten daher die Möglichkeit eines Widerrufs erwägen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung Ihrer Darlehensverträge und stehen Ihnen als Rechtsbeistand gerne zur Seite.


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