EuGH: Sensationsurteil im Dieselskandal – Abschalteinrichtungen sind unzulässig!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 ein wegweisendes Urteil (Az. C-693/18) im Dieselskandal gefällt und stärkt die Rechte der Verbraucher. Darin entschieden die Luxemburger Richter, dass sog. Abschalteinrichtungen, d.h. Softwarefunktionen, die Einfluss auf die Abgasreinigung und somit die Emissionswerte nehmen, unzulässig seien.
Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen sind in der EU zwar prinzipiell verboten, können aber aus Gründen des Motor- und Unfallschutzes sowie zur Gewährleistung des sicheren Fahrzeugbetriebs ausnahmsweise zulässig sein. Eine ganze Reihe von Autoherstellern, insbesondere die Volkswagen AG und die Daimler AG, hat die Verwendung von Abschalteinrichtungen wie dem sog. „Thermofenster“ bereits eingeräumt und begründet dies mit dem Erfordernis, ihre Motoren vor Verschleiß schützen zu müssen.
Der EuGH stellte nun klar, dass die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors kein tauglicher Grund für die Anwendung der Ausnahmeregelung sei, da andernfalls das grundsätzliche Verbot von Abschalteinrichtungen ins Leere laufe.
Auswirkungen auf Fahrzeuge von einer Vielzahl von Herstellern
Bekannt sind bisher Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen der Hersteller Volkswagen, Daimler, BMW, Volvo, Mitsubishi und Ford. Ganz aktuell stehen auch Wohnmobile der Marken Fiat / Iveco im Verdacht, von einer Manipulation betroffen zu sein und erhöhte Emissionswerte zu erzielen.
Relevant dürfte die Entscheidung insbesondere für die Motorenbaureihe OM642 sowie OM651 der Daimler AG sowie für den Motor EA 288 der Volkswagen AG werden.
Umsetzung in nationales Recht bleibt spannend
Vor den nationalen Gerichten wird es nun maßgeblich darauf ankommen, ob die Hersteller sittenwidrig gehandelt und insbesondere das Kraftfahrtbundesamt (KBA), welches für die Fahrzeugzulassungen zuständig ist, über den Einsatz der Abschalteinrichtungen getäuscht hat. Denn wenn im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens die maßgeblichen Informationen dem KBA gar nicht vorgelegt wurden, haben die entsprechenden Fahrzeugmodelle keine wirksame Zulassung und sind daher vorsätzlich mangelhaft.
EuGH-Urteil stärkt Verbraucher im Dieselskandal
Geschädigte Verbraucher sollten in jedem Fall ihr Fahrzeug prüfen und sich rechtlichen Beistand bei einem spezialisierten Anwalt suchen. Die Erfolgschancen dürften sich durch das heutige EuGH-Urteil noch verbessert haben.
Gern beraten wir Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs über das beste Vorgehen in Ihrem individuellen Fall.
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