BGH korrigiert bisherige Rechtsprechung zum Kündigungsrecht des Vermieters

„Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen ‚berechtigter Interessen‘ korrigiert und eingeschränkt und damit gleichzeitig die Mieterposition gestärkt“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Gerichts (BGH VIII ZR 45/16).

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