Abgasskandal: Vorteile des Einzelverfahrens gegenüber der Musterfeststellungsklage
Mit der Anmeldung zur Musterfeststellungsklage haben geschädigte Dieselbesitzer bisher alles richtig gemacht, um ihre Ansprüche gegenüber dem Konzern der Volkswagen AG zu sichern. So verwundert es auch nicht, dass bereits 430.000 Verbraucher diese Möglichkeit wahrgenommen und sich in das Klageregister eingetragen haben.
Vorteile eines Einzelverfahrens
Allerdings zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass die Einzelklage gegenüber der Musterfeststellungsklage einige Vorteile aufweist. So beträgt die durchschnittliche Verfahrenszeit bis zu einem erstinstanzlichen Urteil nur wenige Monate, während die VW AG mit einer Entscheidung im Musterfeststellungsverfahren erst im Jahr 2023 rechnet. Das heißt aber nicht, dass die geschädigten Verbraucher bereits in diesem Jahr mit einer Schadensersatzzahlung rechnen können! Gelingt per Musterfeststellungsklage die generelle Feststellung, dass VW schadensersatzpflichtig ist, muss jeder der 430.000 Kunden anschließend doch wieder selbst klagen, um die Schadenshöhe individuell feststellen zu lassen. Dies ließe sich mit einer Einzelklage abkürzen.
Welche Rechte hat der Verbraucher?
Am Ende einer solchen Einzelklage steht dem Verbraucher regelmäßig einen Anspruch auf Schadensersatz zu. Dabei stehen den Betroffenen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Die günstigste Variante ist, das manipulierte Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises plus Zinsen an den Hersteller zurückzugeben. Dabei wird von einer Vielzahl der Gerichte noch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Daneben besteht für denjenigen Verbraucher, der sein Fahrzeug behalten möchte, die Möglichkeit, eine einmalige Entschädigung von bis zu 20% des Kaufpreises geltend machen.
Hervorragende Erfolgsaussichten!
Während die ersten Klagen den Bundesgerichtshof erreicht haben, folgen zwischenzeitlich die Land- und Oberlandesgerichte mehrheitlich der juristischen Argumentationslinie der geschädigten Verbraucher und entscheiden im Sinne der Geschädigten gegen die Volkswagen AG. Dies gilt insbesondere auch für das Landgericht Osnabrück sowie die Berufungsinstanz des Oberlandesgericht Oldenburgs! Immer mehr Gerichte sprechen den Betroffenen dabei sogar Deliktzinsen in Höhe von 4 % zu – ab Zahlung des Kaufpreises.
Jeder Tag ohne Urteil ist ein guter Tag für Volkswagen.
Weil die Gerichte bei der Berechnung der Schadenshöhe in aller Regel eine Nutzungsentschädigung für die jeweils gefahrenen Kilometer zu Gunsten von VW abzieht, spart der Konzern immer mehr, je länger das Verfahren dauert. Laut Medienberichten bringt dieser Nutzungsersatz VW je nach Schätzung bis zu 1,2 Millionen Euro – pro Tag. Auch aus diesem Grund bietet sich eine schnelle Geltendmachung der eigenen Ansprüche an.
Fristablauf – Deshalb sollte man schnell handeln!
Allen im Klageregister eingetragenen Verbrauchern ist ein Wechsel in die Einzelklage nur noch bis zum 30. September 2019 möglich, da die Frist zur Anmeldung von der Musterfeststellungsklage mit dem Ablauf des ersten Verhandlungstages verstreicht. Wird die Abmeldung innerhalb dieser Frist versäumt, ist man an die Musterfeststellungsklage gebunden und muss deren Verlauf abwarten.
Zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Abmeldung aus dem Klageregister sowie der Geltendmachung der anschließenden Einzelklage ist zu empfehlen, sich umgehend mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen.
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