Beitragserhöhungen der PKV unwirksam: Fordern Sie Ihr Geld zurück!

Die privaten Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren zum Ärgernis ihrer Kunden regelmäßig die Beiträge erhöht. Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eröffnen den Kunden die Möglichkeit, diese Erhöhungen nebst Zinsen zurückzufordern. Sind auch Sie betroffen?

Beitragserhöhungen der PKV unwirksam Fordern Sie Ihr Geld zurück
Bundesgerichtshof in Karlsruhe – Foto von Joe Miletzki

BGH Urteil: PKV-Beitragserhöhungen oft unwirksam

Im Dezember 2020 (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) und April 2021 (Az. IV ZR 36/20) verurteilte der Bundesgerichtshof die AXA Versicherung aufgrund unwirksamer Erhöhungen der Versicherungsbeiträge zu einer Rückzahlung von mehreren tausend Euro. Der Grund dafür war eine unzureichende Begründung der Beitragsanpassungen.

Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung dem Versicherten mitzuteilen und ihre Beitragsanpassungen so zu begründen, dass die Versicherten sie verstehen und nachvollziehen können (vgl. § 203 Abs. 5 VVG). Dies ist nach den Karlsruher Richtern nicht der Fall, wenn das Erhöhungsschreiben nur eine allgemeine Mitteilung zur Erhöhung enthält, aber keine Rechnungsgrundlage angibt, welche die Anpassung des Beitrags ausgelöst hat. 

Beitragserhöhungen der PKV unwirksam Fordern Sie Ihr Geld zurück
Stellen Sie jetzt eine Rückforderung – Es geht mitunter um mehrere Tausend Euro 

Die Rechnungsgrundlagen können die erbrachten Versicherungsleistungen an die Kunden oder die Sterbewahrscheinlichkeit sein, wobei Schwellenwerte zu beachten sind, ohne die eine Erhöhung nicht erfolgen darf. So müssen die Krankheitskosten zehn Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen (vgl. § 203 II VVG i.V.m. § 155 III 2 VAG) oder Sterbewahrscheinlichkeit muss die kalkulierte Wahrscheinlichkeit um fünf Prozent übersteigen (vgl. § 203 II VVG i.V.m. § 155 IV 2 VAG).

Nach dem BGH-Urteil entsprachen die Beitragserhöhungen der AXA diesen Anforderungen nicht.

PKV-Beitragserhöhungen der AXA, Barmenia, DKV rechtswidrig

Gleichlautende Urteile ergingen gegen die Barmenia (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.04.2020, Az. 2-23 O 198/19) und DKV (Landgericht Bonn, Urteil vom 02.09.2020, Az. 9 O 396/17). Den Kunden wurden jeweils hohe vierstellige Summen zugesprochen.Die Erhöhungsschreiben der privaten Krankenversicherungen sind sich häufig sehr ähnlich und wurden somit ebenfalls unzureichend begründet. Eine Prüfung der Ansprüche durch einen Rechtsanwalt lohnt sich somit auch bei anderen Versicherungsunternehmen.

Rückforderung stellen – Verjährungsfrist beachten

Die Verjährungsfrist beginnt mit Zugang der Mitteilung an den Versicherten (§ 199 Abs. 1 BGB) beträgt gemäß § 195 BGB grundsätzlich drei Jahre, sodass der Versicherte mindestens die zu viel gezahlten Beträge der letzten drei Jahre zurückverlangen kann. Unter Umständen gilt sogar gemäß § 199 Abs. 4 BGB die Verjährungshöchstfrist von zehn Jahren. Ob die drei- oder zehnjährige Verjährung gilt, muss allerdings noch gerichtlich entschieden werden.

Betroffen von PKV-Beitragserhöhungen? Werden Sie jetzt aktiv!

Die Versicherungsunternehmen werden nicht von sich aus an betroffene Kunden zahlen wollen. Sie sollten deshalb selbst aktiv werden und ihre Rückforderungsansprüche geltend machen. Dabei müssen sie keine Kündigung oder eine Tariferhöhung infolge der Rückzahlung durch die Versicherung befürchten.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung der Beitragserhöhung und stehen Ihnen bei der Rückforderung der zu viel gezahlten Beträge jederzeit zu Seite.


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