Fremdpersonaleinsatz in Betriebsgastronomie und Gemeinschaftsverpflegung

Seit dem 01.04.2017: Neue Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge – Was Sie jetzt wissen und regeln müssen!

In einer Zeit, in der in rascher Folge mal die Aufträge ausbleiben und sich dann die Auftragsbücher wieder füllen, sind viele Unternehmen dazu übergegangen, auf den temporären Einsatz von Fremdpersonal zurückzugreifen. Durch diese Entwicklung hat sich in Deutschland die Personalüberlassung als fester Bestandteil des ersten Arbeitsmarktes etabliert. Der Fremdpersonaleinsatz schafft eine hohe Flexibilität und bringt nicht unerhebliche Vorteile. Diese liegen in der Reduzierung der (Personal-)Kosten bei schwankenden Arbeitsvolumen, in der Einsatzmöglichkeit spezialisierten Personals, im flexiblen Einsatz von Arbeitskräften und in der Erprobung von Arbeitnehmern ohne arbeitsvertragliche Bindung. Doch die Chancen dieser Arbeitsmarktentwicklung können nur dann optimal genutzt werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Risiken genau bekannt sind.

Betroffen sind hiervon auch die Unternehmensbereiche Betriebsgastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Nicht zuletzt aufgrund der skizzierten Vorteile sind auch in diesen Unternehmensbereichen die Zweckentfremdung von Leiharbeit und das Auftreten von Scheinwerk- oder -dienstverträgen häufiger zu beobachten.

Gesetzgeber und Rechtsprechung sind bereits mehrfach aktiv geworden, um entsprechenden Missständen generell entgegenzuwirken. Mit dem gerade verabschiedeten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen haben sich die geltenden Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und zu Werkverträgen seit dem 01. April 2017 nochmals maßgeblich ändern.

Informieren Sie sich daher in diesem Seminar über die neue Rechtslage rund um den Einsatz von Fremdpersonal und deren Auswirkung auf die Unternehmensbereiche Betriebsgastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Lassen Sie sich die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und deren Abgrenzung zu Werk- und Dienstvertrag aufzeigen. Lernen Sie alle Vorschriften kennen, die in der betrieblichen Praxis zu beachten sind und vermeiden Sie fehlerhafte Vertragsgestaltungen, unbeabsichtigte Arbeitnehmeransprüche, Risiken in steuerlicher bzw. sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sowie Geldbußen und ggf. strafrechtliche Verfolgung.

Inhalte:

Abgrenzung Werk-/Dienstverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung – Umsetzung in der betrieblichen Praxis

  • Abgrenzungskriterien in der betrieblichen Umsetzung
  • Gewährleistung und Haftung
  • Arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtliche Rechtsfolgen fehlerhafter Abgrenzung
  • Abgrenzungs-Rechtsprechung in konkreten Fällen

Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung – Zusammenspiel zwischen neuem Gesetz und tariflichen Regelungen der Zeitarbeit

  • Begrenzung des Zeitarbeitseinsatzes durch gesetzliche Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay und tarifliche Branchenzuschläge
  • Arbeitnehmerüberlassung ungewollt: regulatorische Auswirkungen auf angrenzende Dienstleistungen
  • Wahlrecht des Leih-AN bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung (§ 9 Nr. 1 AÜG-E)
  • Streikeinsatzverbot von Leiharbeitnehmern
  • Schwellenwerte

Dauerhafte Personalgestellung und Höchstüberlassungsdauer

  • Rechtsfolgen einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung
  • Reichweite des AÜG – Bereichsausnahmen als Lösungschance
  • Gestaltungsmöglichkeiten

Compliance im Fremdpersonaleinsatz

  • Haftungsrisiken in der Wertschöpfungskette (Mindestlohngesetz)
  • Vertragsformulierungen
  • Überprüfung von Werkvertragspartnern und Zeitarbeitsfirmen
  • Sichere Auswahl
  • Schutz des eigenen Images und des Wertes Ihrer Marke

Sprechen Sie uns gerne an oder nehmen an dem speziell auf diese Bedürfnisse gerichtete Seminar bei CompendiumPlus teil.

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