Werner Dillerup

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Werner Dillerup vertritt bundesweit Mandanten schwerpunktmäßig im Bereich Bank und Kapitalmarktrecht sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht und der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht beim Deutschen Anwaltverein sowie der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V..

Herr Rechtsanwalt Dillerup verfügt über langjährige Erfahrung als Referent und übt als Dozent einen Lehrauftrag im Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Nord Westfalen in Münster aus.

Bei dem Seminaranbieter CompendiumPlus aus Osnabrück referiert Herr Rechtsanwalt zum Thema „Fremdfirmenmanagement Aktuell“ sowie “Fremdpersonaleinsatz in der Betriebsgastronomie” und vermittelt seine Erfahrungen aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer und Syndikusanwalt eines mittelständischen Unternehmens.

Rechtsanwalt Dillerup wird von der Verbraucherzentrale Hamburg als spezialisierter Rechtsanwalt zum Thema Widerrufsrecht von Darlehnsverträgen empfohlen.

Lars Rohn

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Lars Rohn vertritt bundesweit Mandanten schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht sowie des Miet- und Versicherungssrechts. Im Zeitraum von 2014 bis 2016 war er in einer Kanzlei unter anderem für Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Im Jahr 2017 gründete er die Kanzlei Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB. Im selben Jahr schloß er sich der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht an und nahm erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Bankrecht und Kapitalmarktrecht teil.

Der Schwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Rohn liegt auf der Bearbeitung von Mandaten, die aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts stammen. Dies betrifft juristische Beratung bei der Vergabe von Krediten, wie z. B. bei Darlehensverträgen oder Bausparverträgen, bei Fragen zum Konto bzw. dem Zahlungsverkehr (Girokonto, Zahlung mittels Chip-Karte und Online-Banking usw.) oder zu Kapitalmarktgeschäften wie etwa dem Wertpapierdepot. Ferner berät er Sie umfangreich bei Unklarheiten bezüglich des Widerrufs von Darlehen, der Rückforderung von Darlehen, der Freigabe von Banksicherheiten sowie bei einem der folgenden Themen: Schadensersatz, fehlerhafte Anlageberatung oder Rückforderung von Ausschüttungen usw.

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