Kapitalanlagerecht

Auch das Gebiet des Kapitalanlagerechts wird von dem Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst und lässt sich nicht auf einen bestimmten Bereich reduzieren. Grundsätzlich geht es auch hier um die Vertragsbeziehungen zwischen den Anlegern und den Anbietern verschiedener Kapitalanlagen. Kernbestandteil des Kapitalanlagerechts ist daher der Anlegerschutz. Der Anleger einer Kapitalanlage soll hierbei vor dem Erwerb für ihn nicht verständlicher Produkte – insbesondere aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarkts – geschützt werden.

In den vergangenen Jahren sind Finanzprodukte und Anlagemöglichkeiten entstanden, die immer komplizierter und undurchsichtiger geworden sind, mit der Folge, dass derartige Produkte für den Anleger nicht mehr zu verstehen waren und häufig nur dem (Provisions-)Interesse der Anbieterseite entsprachen.

Dieser Entwicklung wurde zum Schutz der Anleger durch neue oder geänderte Gesetze und Rechtsprechung Rechnung getragen, so dass sich wichtige Pflichten der Anbieter solcher Kapitalanlagen hinsichtlich der Aufklärung, der Beratung und der Information der Verbraucher herausgebildet haben. So soll eine anleger- und objektgerechte Beratung sichergestellt werden. In der Praxis führt dies allerdings nicht zu weniger Fehlberatungen, sondern zu einer größeren Absicherung der Bankinstitute – etwa durch eine Vielzahl von Protokollen. Kommt es tatsächlich zu einer fehlerhaften Beratung, so führt dies – zusammen mit der vom Gesetzgeber weitgehend dem Anleger aufgebürdeten Beweislast – häufig zu Beweisschwierigkeiten und einer erschwerten gerichtlichen Durchsetzung.

Besonders wichtig ist das Kapitalanlagerecht demnach für den Anleger, welcher durch die fehlerhafte Anlageberatung und den Erwerb riskanter Finanzprodukte geschädigt wurde und nun von den Anbietern oder Beratern, über welche die Produkte vertrieben wurden, eine Entschädigung in Form von Schadensersatz zu erlangen sucht. Die spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB beraten, vertreten und prozessieren für die Kunden vieler unterschiedlicher Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister und stehen auch für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Wir übernehmen die Rechtsvertretung und Beratung im Zusammenhang mit folgenden Finanzprodukten:
Aktien, Anleihen & Zertifikate

Kaum ein Rechtsgebiet hat die deutschen Gerichte und Anwälte in den vergangenen Jahren mehr beschäftigt als das Kapitalanlagerecht. Denn jedes Investment birgt Risiken, über die im Vorfeld der Investions vollständig und ordnungsgemäß aufgeklärt werden muss.

 

Immobilienfonds

Als Immobilienfonds werden verschiedene Gesellschaftsformen bezeichnet, die Kapital von mehreren Anlegern bündeln, um dieses in Immobilien zu investieren. Es gibt mehrere rechtlich und wirtschaftlich verschiedene Konstruktionen, die als Immobilienfonds bezeichnet werden können, wobei man insbesondere zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterscheidet.

Investmentfonds

Grundsätzlich wird zwischen zwei Grundarten von Investmentvermögen, den “Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren” (OGAW) und den sog. “Alternativen Investmentfonds” (AIF), unterschieden. Während Erstere grundsätzlich nur in liquide Anlageobjekte investieren dürfen und in ihrer Anlagestrategie weitreichenden gesetzlichen Beschränkungen unterworfen sind, können AIF auch in weniger liquide Anlagegegenstände investieren.

Schiffsfonds

In den vergangenen Jahren haben, nach Marktschätzungen, mehr als 100 geschlossene Schiffsfonds Insolvenz angemeldet. Vielfach reichten die erzielbaren Charterraten nicht mehr aus, um Betriebskosten zu zahlen, Zins- und Tilgungsdienst zu leisten oder die Rechnung für die Klassenerneuerung zu begleichen. Auch das Nachschießen von Kapital der Anleger hat oftmals nichts mehr daran ändern können.

Swaps

Zins- und Währungsswaps sind ein weit verbreitetes Instrument, das von Anlegern auf Empfehlung von Banken eingesetzt worden ist, um eine Zinssicherung zu erreichen. Die Bandbreite reicht von relativ einfachen Swaps (Plain-Vanilla Swaps), bei denen lediglich ein variabler Zinssatz gegen einen Festzins getauscht wird, bis hin zu hoch komplizierten Swaps (u.a. CMS Spread Ladder Swaps). Vielfach wurden auch Zinswährungsswaps – sogenannte Cross Currency Swaps – abgeschlossen, die ein nicht unerhebliches Währungsrisiko beinhalten.

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